Daten erhalten wir insbesondere direkt von
Schülerinnen und Schülern, von
Erziehungsberechtigten, von abgebenden Schulen,
aus schulischen Leistungs- und
Anwesenheitsdokumentationen sowie von
zuständigen Behörden und Einrichtungen.
Bei einem Schulwechsel können von der
abgebenden Schule die für die weitere
Schullaufbahn erforderlichen Stamm-,
Laufbahn-, Zeugnis- und Betreuungsdaten
übermittelt werden.
Innerhalb der Schule erhalten nur diejenigen
Beschäftigten Zugriff, die die Daten für ihre
dienstlichen oder pädagogischen Aufgaben
benötigen.
Außerhalb der Schule können Daten insbesondere
an den Schulträger, zuständige
Schulaufsichtsbehörden, statistische Stellen,
Gesundheitsbehörden, aufnehmende Schulen,
Archive, Jugendhilfestellen,
Kooperationspartner oder beauftragte
IT-Dienstleister übermittelt werden, soweit
hierfür eine gesetzliche, kirchliche,
vertragliche oder einwilligungsbasierte
Grundlage besteht.