Respekt
Wir begegnen anderen Menschen aufmerksam, friedlich und verantwortungsvoll.
Service · Rechtliches
Unser gemeinsamer Rahmen für ein freundliches, friedliches und verantwortungsvolles Miteinander in Schule und Tagesheim.
Unser gemeinsamer Rahmen
Als Tagesheimschulen wollen die Schulen des Schulzentrums Am Stoppenberg für alle Mitglieder der Schulgemeinden ein freundlicher und friedlicher Ort des Lernens und des christlichen Miteinanders sein.
Die dazu erarbeiteten Hausordnungen sind Bestandteil der allgemeinen Ordnung für Schulen in der Trägerschaft des Bistums Essen und sollen dazu beitragen, dass sich alle am Schulleben Beteiligten in ihrer Schule wohlfühlen können.
Wir begegnen anderen Menschen aufmerksam, friedlich und verantwortungsvoll.
Wir vermeiden Gefährdungen und handeln, wenn andere Schutz oder Unterstützung benötigen.
Wir erfüllen übernommene Aufgaben zuverlässig und gehen sorgsam mit unserer Schule um.
I · Grundlagen · 01
Elektronische Medien
Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsmedien – Ausnahme: digitale Endgeräte für den Unterricht – dürfen wir weder im Unterricht noch während des Mittagessens benutzen.
Ausnahmen können im Einzelfall durch Lehrerinnen und Lehrer gestattet werden. Weiterhin verboten sind uns selbstverständlich das Fotografieren und Filmen anderer, akustische Mitschnitte und das laute Abspielen von Musik.
Sicherheit
Wir unterlassen alle Handlungen, die uns selbst oder andere in Gefahr bringen können.
Deshalb stellt das Mitbringen und der Konsum von Drogen – dazu gehören auch Alkohol und Nikotin – wie das Mitbringen jeglicher Art von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen einen schweren Verstoß gegen die Ordnung dar, der entsprechend sanktioniert werden muss.
Hinsehen und handeln
Sollten wir Handlungen oder Ereignisse beobachten, die zur Schädigung oder Gefährdung von Mitschülern führen könnten, benachrichtigen wir schnellstmöglich eine Aufsicht führende Person.
Schutz vor Verletzung und Mobbing
Wir provozieren oder verletzen andere weder durch Worte noch durch unser Verhalten oder Auftreten.
Wir beteiligen uns an keiner Art von Mobbingaktion innerhalb und außerhalb des Unterrichts. Sollten wir Kenntnis über solche Aktivitäten erhalten, sprechen wir darüber zum Schutz der Opfer mit einer Person unseres Vertrauens – zum Beispiel Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, SV-Lehrerinnen und -lehrer, Schulsozialarbeiter, Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger – und überlegen gemeinsam geeignete Gegenmaßnahmen.
Zuverlässigkeit
Dienstleistungen oder Pflichten, die wir übernommen haben oder die uns aufgetragen wurden, erledigen wir verantwortungsvoll und zuverlässig.
I · Grundlagen · 02
Räume, Ausstattung und Schulgelände sind ein gemeinsamer Lebens- und Lernraum, für den wir Verantwortung übernehmen.
Sorgsamer Umgang
Wir übernehmen auch Verantwortung für den äußeren Zustand unserer Schule, indem wir alle Räume sowie deren Einrichtungen – Tische, Stühle, Türen, Wände – ebenso wie das Gelände mit den dort installierten Spielgeräten sachgerecht und pfleglich behandeln.
Die digitalen Boards in den Unterrichtsräumen dürfen nicht unbeaufsichtigt durch Schülerinnen und Schüler benutzt werden.
Fahrräder der Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich auf dem unteren Markt in den dort montierten Fahrradständern abgestellt.
E-Roller werden ausschließlich an der markierten Stelle auf dem oberen Markt abgestellt.
Das Fahren mit Fahrrädern, E-Rollern, Skateboards oder ähnlichen anderen Fortbewegungsmitteln ist auf dem Schulgelände untersagt.
Sollten wir in Gebäude oder Gelände Beschädigungen oder gar Gefahrenstellen entdecken, informieren wir darüber sofort Mitarbeiter der Schulverwaltung – Hausmeister, Sekretärin oder Schulleitung.
Im Interesse unserer Sicherheit sorgen wir dafür, dass Flucht- und Rettungswege sowohl in Räumen, in den Fluren sowie im Eingangsbereich frei bleiben von Schultaschen, Garderobe, Stühlen und anderem.
Deshalb ist das Mitführen von Schultaschen in den Speisesaal nicht gestattet.
II · Unterricht und unterrichtsfreie Zeiten
Vom Betreten der Schule über den Unterricht bis zum Ende des Schultages gelten klare gemeinsame Vereinbarungen.
Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende
Vor Unterrichtsbeginn ist uns der Aufenthalt nur in den dafür ausgewiesenen Warteräumen der jeweiligen Schule gestattet. Das Betreten der Schule ist ausschließlich durch den Haupteingang gestattet.
Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes untersagt. In Einzelfällen – zum Beispiel Gastschülerinnen und Gastschüler, SV-Teams anderer Schulen und weitere Gäste – ist rechtzeitig eine Erlaubnis durch die Schulleitung einzuholen.
Ab 13.00 Uhr ist der Eingang der Schule verschlossen. Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Zutritt über ein Chip-System, Besucher klingeln an der Türöffnungsanlage.
Nach Beendigung des Unterrichtstages verlassen wir Gebäude und Schulgelände. Ein gewünschter weiterer Aufenthalt muss durch die Schulleitung genehmigt werden.
Im Unterricht
Das Trinken im Unterricht ist, abgesehen von den Fachräumen, erlaubt, wenn es nicht zu Störungen führt.
Essen und Kaugummikauen während des Unterrichtes sind verboten.
Mittagspause und Freistunden
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht zur Teilnahme an einem täglich frisch zubereiteten Mittagessen inklusive Salatbar und Obstbar.
Das Bestellen externer Speisen bei Lieferservice-Firmen aller Art und die Anlieferung in die Schule sind untersagt.
II · Unterricht und unterrichtsfreie Zeiten · 04
Rücksichtnahme und die Beachtung der ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche schützen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Um während der Pausen Unfälle zu verhindern, muss sich jeder Einzelne zur Sicherheit aller rücksichtsvoll verhalten.
Wegen der hohen Verletzungsgefahr ist das Werfen von Schneebällen untersagt.
Die Bereiche vor den Haupteingängen der Schulen gehören nicht zum Freizeitgelände. Dort ist Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Aufenthalt während der Pausen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Dies gilt auch für den Handwerkshof beziehungsweise den Hof der Küchenanlieferung. Er darf ausschließlich zum Erreichen der Werkstätten Holz und Metall betreten werden.
Nur zur Ausübung des Ordnungsdienstes dürfen die Schülerinnen und Schüler ihre zugeteilten externen Reviere aufsuchen.
Das Schulgelände dürfen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 gilt, dass der Haupteingang der Schule die Grenze des Schulgeländes darstellt.
Überall in den Gebäuden und im Gelände müssen wir den Anweisungen der zuständigen Aufsichten unbedingt Folge leisten, gleichgültig, zu welcher der zwei Geschwisterschulen im Schulzentrum Schüler oder Lehrer gehören.
Unterzeichnete Fassung
Diese Webfassung gibt den Inhalt der im September 2023 unterzeichneten Hausordnung des Gymnasiums im Schulzentrum Am Stoppenberg wieder.
Maßgeblich ist die jeweils von der Schule veröffentlichte aktuelle Fassung.
Essen, im September 2023
Rüdiger Göbel Schulleiter Oberstudiendirektor im Kirchendienst