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Krankmeldung & Entschuldigung

Damit aus einer Fehlzeit keine unentschuldigte Fehlstunde wird, gibt es ein klares Verfahren. Grundsätzlich unterscheiden wir drei Fälle: Krankheit, Beurlaubung und Sport.

Fall 1 · Krankheit

Welches Verfahren gilt?

Entscheidend sind die Dauer der Erkrankung und die Frage, ob am Fehltag eine Prüfung stattfindet.

1–3Tage

Krankheit 1–3 Tage

  • Eltern rufen vor Unterrichtsbeginn, also bis spätestens 8:00 Uhr, im Sekretariat an oder sprechen auf Band: Kind, Klasse, voraussichtliche Dauer der Krankheit (keine Mail!).
  • Folge: Die SuS sind für 1–3 Tage entschuldigt — das Sekretariat trägt es in WebUntis ein.
4+Tage

Krankheit 4 Tage und mehr

  • Eltern rufen ebenfalls bis spätestens 8:00 Uhr an oder sprechen auf Band (keine Mail!).
  • Das Sekretariat trägt in WebUntis ein: Krankmeldung erfolgt, Entschuldigung/ärztliche Bescheinigung fehlt noch.
  • Am Tag der Rückkehr bringen die SuS eine ärztliche Bescheinigung oder eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mit und geben sie bei KL/TUT ab.
  • KL/TUT bewahren die Entschuldigung auf und entschuldigen die Fehlzeit in WebUntis.

Wichtig: Allein durch den Anruf ist die Fehlzeit ab dem 4. Tag noch nicht entschuldigt. Die Bescheinigung bei KL/TUT ist zwingend nötig.

Besondere Situation

Erkrankung an Prüfungstagen

01

Krankheit am Tag einer Prüfung

Ablauf wie bei „1–3 Tage“: vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat anrufen oder auf Band sprechen.

Wichtig: Ohne Anruf beim krankheitsbedingten Fehlen an einer Prüfung gilt die Prüfung als ungenügend. Es gibt dann kein Anrecht auf einen Wiederholungstermin.

02

Krankheit am Tag der Wiederholung einer Prüfung

  • Eltern rufen bis spätestens 8:00 Uhr an oder sprechen auf Band.
  • Am Tag der Rückkehr wird dem Kind eine ärztliche Bescheinigung mitgegeben, die es bei KL/TUT abgibt.

Wichtig: Ohne ärztliche Bescheinigung besteht kein Anrecht auf eine weitere Wiederholung der Prüfung.

Während des Unterrichts

Krankheitsfall im Verlauf eines Schultages

Die Abmeldung erfolgt immer über die Schule. Das Schülerbüro kontaktiert anschließend die Eltern.

  1. 1

    SuS, die sich im Laufe des Tages krank fühlen, melden dies bei einer sie unterrichtenden Lehrkraft oder beim Schulsozialarbeiter.

  2. 2

    Lehrkraft/Schulsozialarbeiter beurteilen die Situation, z.B. kurz frische Luft schnappen, zum Schulsozialarbeiter gehen oder im Schülerbüro melden, um abgeholt zu werden.

  3. 3

    Bei Abmeldung im Schülerbüro wird die Fehlzeit für den Rest des Tages als entschuldigte Krankmeldung in WebUntis eingetragen.

  4. 4

    Das Schülerbüro kontaktiert die Eltern.

Hinweis: Volljährige SuS dürfen sich selbst entschuldigen bzw. bei Krankheit selbst in der Schule anrufen.

Fall 2 · Beurlaubung

Vorher beantragen, nicht nachträglich entschuldigen

Für Arzttermine, Familienangelegenheiten, Behördengänge, Führerscheinprüfungen usw. müssen SuS durch die Schule beurlaubt werden.

  1. 01

    Antrag stellen

    Die Eltern (nicht Sportvereine o.ä.) stellen spätestens eine Woche vor dem Termin einen Antrag auf Beurlaubung bei KL/TUT.

  2. 02

    Zuständigkeit prüfen

    KL/TUT dürfen bis zu 2 Tage pro Quartal beurlauben.

  3. 03

    Gegebenenfalls weiterleiten

    Weiterleitung an die SL bei längerfristigen Beurlaubungen, bei Terminen unmittelbar vor oder nach Ferienzeiten oder bei sonstigen Unklarheiten.

  4. 04

    Entscheidung dokumentieren

    KL/TUT/SL tragen die Beurlaubung in WebUntis ein und teilen genehmigte Beurlaubungen den Eltern per Mail oder Brief mit.

Fall 3 · Sport & Schwimmen

Teilnahmepflicht und gesundheitliche Einschränkungen

Im regulären Sport- und Schwimmunterricht sowie in den Sport-Neigungsgruppen und Sport-AGs gelten eigene Regeln.

Ausrüstung

Sportzeug/Schwimmzeug vergessen

  • Regulärer Sport-/Schwimmunterricht: Teilnahmepflicht auf der Bank mit Pflicht zur Anfertigung eines Protokolls der Unterrichtsstunde (Abgabe am Stundenende, Bewertung kann in die SoMi-Note einfließen) oder Erbringung einer anderen Leistung.
  • Sport-NG/AG: Teilnahmepflicht auf der Bank.
Kurzfristige Krankheit

Keine aktive Teilnahme möglich

  • Eltern rufen vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 8:00 Uhr im Schülerbüro an und kündigen die passive Teilnahme wegen Krankheit an. Bitte am Telefon nennen, in welcher Unterrichtsstunde die Sportstunde liegt.
  • Folge: Eintrag durch das Schülerbüro in WebUntis: passive Teilnahme wegen Krankheit (gilt nicht als Fehlstunde).
  • Teilnahmepflicht auf der Bank mit Protokoll bzw. anderer Leistung (im regulären Sport); in NG/AG Teilnahmepflicht auf der Bank.
Längerfristige Krankheit

Keine aktive Teilnahme möglich

  • Regulärer Sport/Schwimmen: Vorlage aussagekräftiger Unterlagen bei LuL (bei eindeutiger Lage kann darauf verzichtet werden); LuL setzen sich mit der SL ins Benehmen; Unterlagen kommen in die Schülerakte.
  • Individuelle Absprache mit LuL, Eltern und SuS; ggf. Vereinbarung von Ersatzleistungen (Protokolle o.ä.); Dokumentation in der Schülerakte.
  • Sport-NG/AG: Kontaktaufnahme über AG-/NG-Leitung mit der Tagesheimleitung (Frau Nolte) bzw. dem Organisator des AG-Bereichs (Herr Schober), Klärung eines Kurswechsels; Information wird in WebUntis eingepflegt.
RSO-BiE

Befreiung vom Sportunterricht

Bis zu einer Wochedurch LuL
Längerfristigdurch die SL

Alles auf einen Blick

Was ist zu tun — und was ist die Folge?

Damit es nicht zu unentschuldigten Fehlstunden kommt, finden Sie hier die wichtigsten Situationen mit Handlung und Folge. Telefon Schülerbüro: 0201 831003.

SituationWas ist zu tun?Bei ErfüllungBei Nichterfüllung
Kind krank (1–3 Tage)Im Schülerbüro anrufen oder auf Band sprechen (0201 831003)Entschuldigte FehlstundenUnentschuldigte Fehlstunden
Kind krank (4 Tage und länger)Anrufen + schriftliche Entschuldigung oder ärztliche Bescheinigung bei KL/TUT abgebenEntschuldigte FehlstundenUnentschuldigte Fehlstunden
Kind krank am PrüfungstagIm Schülerbüro anrufen oder auf Band sprechenEntschuldigte Fehlstunde, Anrecht auf NachholterminPrüfungsnote = 6
Kind krank am ersten Nachholtermin einer PrüfungAnrufen + ärztliche Bescheinigung bei KL/TUT abgebenEntschuldigte Fehlstunde, Anrecht auf weiteren NachholterminPrüfungsnote = 6
Arzttermin, Behördentermin, Termin Sportverein usw.Schriftlicher Antrag der Eltern eine Woche vorher (Brief/Mail) an KL/TUTEntschuldigte FehlstundeUnentschuldigte Fehlstunde
Sportzeug vergessen (Sport/Schwimmen)Teilnahmepflicht auf der Bank + Protokoll oder andere LeistungKeine FehlstundeUnentschuldigte Fehlstunde
Sportzeug vergessen (sportliche AG/NG)Teilnahmepflicht auf der BankKeine FehlstundeUnentschuldigte Fehlstunde
Krankheit: nur am Sport-/Schwimmunterricht keine aktive TeilnahmeAnrufen + Teilnahmepflicht auf der Bank + ProtokollKeine FehlstundeUnentschuldigte Fehlstunde
Krankheit: nur an der sportlichen AG/NG keine aktive TeilnahmeAnrufen + Teilnahmepflicht auf der BankKeine FehlstundeUnentschuldigte Fehlstunde
Krankheitsfall während des SchultagesAbmeldung bei Lehrkraft oder Sozialarbeiter + im Schülerbüro meldenRest des Tages entschuldigtRest des Tages unentschuldigt

Im Zweifel

Noch Fragen zum Verfahren?

Das Sekretariat hilft weiter. Für die Krankmeldung selbst gilt: einfach anrufen, jedoch bis spätestens 8:00 Uhr.