
Nun heißt es für die Schauspieler und die Verantwortlichen, Frau Haddad, Herrn Dreckmann und Herrn Bungarten binnen drei Tagen für die musikalischen Elemente andere textliche und dramaturgische Lösungen zu finden, um am Samstag dennoch premierenreif zu sein. Keine leichte Aufgabe, die da zu bewältigen ist, doch alle sind zuversichtlich und hoffen, dass sie von ihrem Publikum um so mehr unterstützt werden. Noch gibt es Karten für alle drei Aufführungen, deren Besuch sich auf jeden Fall lohnt.
Wie ist es zu dem Rechtestreit gekommen?
Die Theatergruppe hatte vom Verlag bis vor einer Woche keinerlei Hinweise bekommen, dass Frank V. nur mit der Originalmusik aufgeführt werden darf. Die im WAZ-Artikel(Link zum Nachlesen) gemachte Aussage des stellvertretenden Geschäftsführers des Verlages, dass ein deutlicher Hinweis in den Materialien vorhanden sei, ist schlichtweg unzutreffend. Es findet sich nämlich dort keinerlei Hinweis auf die Rechte und Pflichten bei einer Aufführung, was umso deutlicher wird, da es sich bei dem vorgeblichen Textbuch (1980) um ein im Diogenes-Verlag erschienenes normales Taschenbuch handelt, in dessen "Vorwort" ein Hinweis Friedrich Dürrenmatts abgedruckt ist, dass es sich bei dieser Fassung um eine literarische Bearbeitung und keinesfalls um eine theatergerechte Ausgabe handelt. Text und zugesendete Musik gehen gar nicht zusammen. Für Teile des Textes fehlen Noten im Klavierauszug (1959), andererseits finden sich im Klavierauszug Songs, die Dürrenmatt im Text gestrichen hat, sodass eine Aufführung, wie der Verlag sie verlangt unnmöglich wäre. Wie sollten die jungen schauspieler und Ihre Lehrer da darauf schließen können, dass das eine ohne das andere nicht aufgeführt werden darf?
Diese Frage bleibt wohl unbeantwortet, weil sich die Schauspieler nicht auf einen Rechtsstreit einlassen können, wenn sie ihr Stück überhaupt aufführen wollen.